Überleitungsvertrag

Überleitungsvertrag
Überleitungsvertrag,
 
Bezeichnung für den »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besetzung entstandener Fragen« vom 26. 5. 1952; er ist ein Zusatzvertrag zum Deutschlandvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, den USA, Großbritannien und Frankreich und Teil der »Pariser Verträge«. Er regelte die Weitergeltung der von den Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften, Verwaltungsmaßnahmen und Urteile, räumte aber der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehende Befugnis zur Aufhebung und Änderung der Rechtsvorschriften ein. Das Besatzungsrecht wurde zum größten Teil durch Bundesrecht aufgehoben; mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. 9. 1990, der die volle staatliche Souveränität Deutschlands hergestellt hat, ist er gegenstandslos geworden.

Universal-Lexikon. 2012.

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